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Mehrwertsteuer: Was man beim Bootskauf wissen muss! & Gutachten eines Stahlschiffs | BootsProfis #11


Begutachtung und Mehrwertsteuer für Sportboote
Begutachtung dieses 36 ft. Stahlschiffs

Ein sehr wichtiger Punkt beim Bootskauf, auf den man unbedingt achten sollte, ist die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. Worauf es ankommt, erklären wir in diesem Video!

Anlass für dieses Thema bietet ein 36 ft. Stahlschiff, das wir begutachten. Der Martin möchte dieses Segelschiff kaufen, um damit bald mit seiner Familie auf Blauwasser Fahrt zu starten und für länger zu segeln. Er hat sich für dieses Stahlschiff entschieden, weil es viel Platz bietet durch den hellen Decksalon und ein gutes Angebot ist durch den günstigen Preis. 32.000 € Euro soll es kosten. Er hat uns engagiert, um das Schiff technisch zu checken und ein Gutachten zu machen. Wir sind also gemeinsam an Bord und begutachten jede Ecke der Yacht, testen den Motor, gehen eine Runde Testsegeln auf dem Greifswalder Bodden und dann wird das Segelboot sogar noch aus dem Wasser gehoben, damit wir das Unterwasserschiff checken können. Das war ein sehr interessanter Tag für uns! Ob Martin sich für das Schiff entscheidet und zuschlägt oder ob wir größere Mängel gefunden haben, das gibt's in dieser Folge BootsProfis! Und natürlich klären wir das wichtige Thema der Umsatzsteuer und welche Nachweise man beim Bootskauf dafür braucht.


Viel Spaß damit! Alle weiteren Informationen zur Steuer unter dem Video!



Das Thema Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer ist natürlich nicht nur für zukünftiger Eigner wichtig, die sich ein Segelboot kaufen möchten, sondern auch schon für jetzige Eigner. Denn wenn der Zoll anklopft und Nachweise für die Entrichtung der Steuer sehen will, dann muss man etwas zeigen können! Sonst wird das Schiff schnell mal an die Kette gelegt. Was gibt es also zu beachten?


1. Es muss ein Nachweis für die bezahlte Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer (bei Einführung in die EU) an Bord sein!


Gilt das für alle Boote? NEIN! Das entsprechende Gesetz wurde 1993 erlassen und gilt nur für Wasserfahrzeuge, die nach dem 1.1.1985 ihre erste Wasserung hatten. Für alle Schiffe, die älter als 1985 sind, muss man keinen Steuernachweis zeigen können. Allerdings muss man natürlich beweisen können, dass das Schiff älter als 1985 ist. Beim Inkrafttreten des Gesetzes wurden natürlich über Nacht Tausende Eigner steuerschuldig. Und für Schiffe älter als 1985 hat man krampfhaft versucht, durch Liegeplatz- oder Reparaturrechnungen zu zeigen, dass das Schiff tatsächlich älter als Baujahr '85 ist. Der Bootsschein gilt häufig nicht. Das Problem beim Bootskauf: diese Rechnungen haben damals als Nachweis ausgereicht. Vom Finanzamt gab es allerdings keine spezielle Bescheinigung. Das heißt, wenn der Eigner diese (eigentlich nicht so wichtigen) Rechnungen verliert oder wegwirft, existiert für das Schiff plötzlich kein Umsatzsteuernachweis mehr. Genau das ist häufig der Fall, wenn man sich ein entsprechend älteres Segelboot kaufen möchte. Die Nachweise fehlen - besonders häufig bei mehrfachem Eignerwechsel.


2. Alle Schiffe jünger als 1985 sind betroffen! Für ältere Schiffe muss man das ältere Baujahr beweisen können!


Was gilt nun als Nachweis? Grundsätzlich werden die vorhanden Nachweise im Einzelfall auf Gültigkeit geprüft. Definitiv gelten originale Verkaufsrechnungen vom Hersteller mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Ebenfalls Zollunterlagen, die die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zeigen, wenn das Schiff aus einem Nicht-EU-Land importiert wurde. Definitiv NICHT gelten Erklärungen von Versicherungen oder Privatpersonen, wie dem Vorbesitzer des Schiffs, dass die Steuer bezahlt wurde.

Unser Stahlschiff im Video ist nun allerdings ein Eigenbau. Das heißt, der Rumpf wurde geschweißt und alle anderen Arbeiten wie Innenausbau, Rigg, Elektrik, etc. sind entweder in Eigenleistung geschehen oder durch Werften. Mindestens sind allerdings mehrere Lieferanten im Spiel. Und da es nicht eine einzige große Rechnung gibt, müssen diese vielen kleinen Lieferrechnungen an Bord sein, um die erbrachte Umsatzsteuer für die einzelnen Teile des Schiffs nachweisen zu können.


3. Für Eigenbauten gelten die einzelnen Lieferantenrechnungen für die verschiedenen Teile des Schiffs!


In anderen EU-Ländern, die der Gemeinschaft erst später beigetreten sind, ist der Stichtag für die Erbringung eines Nachweises übrigens (teilweise deutlich) später.

Bei einem Neu-Import aus einem Nicht-EU-Land wird unabhängig vom Baujahr die Einfuhrumsatzsteuer fällig und das in Höhe des Mehrwertsteuersatzes des Einfuhrlandes. Zugrundegelegt wird dann der Zeitwert des betroffenen Schiffs.

Wichtig zu wissen: In einem solchen Fall wird unter Umständen nicht nur der Eigner des Schiffs sondern auch derjenige steuerschuldig, der das Schiff persönlich einbringt.

Ebenfalls wichtig: ist das Schiff schon älter, bleichen entsprechende Dokumente auch gerne mal aus. Also unbedingt rechtzeitig einscannen oder fotografieren, um vorzubeugen.


Was also tun, wenn man sich für ein Sportboot interessiert, für das es keine oder nur unzureichende Nachweise der Umsatzsteuer gibt?


Grundsätzlich kann man Zoll oder Finanzamt mit einbeziehen und erfragen, was in diesem Einzelfall nun genau zu tun ist. Stellt sich heraus, dass es keinen gültigen Nachweis gibt, Finger weg! Es sei denn, man hat das nötige Kleingeld in der Hinterhand, um die eventuell anfallende Steuerschuld begleichen zu können. In dem Fall selbst aktiv werden und beim Finanzamt melden, bevor man in eine Kontrolle gerät. Als dritte Variante kann man im Kaufvertrag festhalten, dass der Verkäufer alle Steuernachweise beim Kauf übergeben muss und für jegliche Schäden haftet, die durch Fehlen dieser Nachweise anfallen.


Für neu gekaufte Schiffe gilt übrigens das Bestimmungslandprinzip. Kauft man beispielsweise als Deutscher ein Sportboot in einem anderen EU-Land und überführt es nach Deutschland, ist es im Herstellungsland steuerfrei, muss allerdings in Deutschland versteuert werden.



 

Übrigens: Das Segelboot im Video war auf Boat24.com inseriert, dem Sponsor dieses Films und Bootsbörse mit über 26.000 Gebrauchtbooten - für uns die erste Anlaufstelle, wenn wir auf Bootssuche sind. HIER zur Plattform: https://www.boat24.com


Im Blog von Boat24 gibt es auch zwei Artikel zum Thema Mehrwertsteuer bei Gebrauchtbooten. Wer sich noch mehr darüber informieren möchte, hier die Links!




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